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Häs-Überlassungsvertrag zur Haftungsbestimmung

Da es inzwischen mehr Vereinsmitglieder als verfügbare Häser gibt, möchten wir sicherstellen, dass möglichst viele an unseren Umzügen und Veranstaltungen im Häs teilnehmen können. Mitglieder, die ein Häs besitzen, sollen dieses daher im Verhinderungsfall an andere weitergeben, die kein Häs haben. Der Vertrag dient zur Absicherung beim Verleih unter Vereinsmitglieder. Er Regelt im Schadensfall den Verursacher.

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NVZ Wappen

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Höhe: 3343 Pixel

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