Die Schneckenbürgler freuen sich über neue Gesichter – egal ob jung oder alt, aktiv oder passiv!
Das solltest du wissen:
Voraussetzung ist die Unterstützung unseres Vereinszwecks: Förderung von Brauchtum, Kultur & Gemeinschaft.
Die Aufnahme erfolgt schriftlich durch Antrag an die Vorstandschaft.
Über den Antrag entscheidet die Vorstandschaft nach freiem Ermessen.
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Mit der Aufnahme erkennst du die Satzung sowie unsere Vereinsordnungen und Richtlinien an.
Aufnahmezeitraum:
Mitgliedsanträge nehmen wir ausschließlich zwischen Aschermittwoch und dem 10.11. entgegen.
Ist in der gewünschten Gruppierung kein Häs verfügbar und muss ein neues beschafft werden, muss der Antrag bis spätestens 30.04. vorliegen. Je Gruppierung werden bei Bedarf maximal einmal jährlich bis zu zwei Häser neu angeschafft. Erfolgt die Anmeldung nach dem 30.04. kann kein Häs garantiert werden und es erfolgt die in die Warteliste.
Die Mitgliedschaft beginnt dann offiziell zum 11.11. desselben Jahres.
Arten der Mitgliedschaft
Aktive Mitgliedschaft
Du willst selbst ein Häs tragen, Teil einer Gruppierung sein oder im Verein mitarbeiten? Dann bist du bei uns richtig!
Voraussetzungen:
Interesse am Brauchtum der schwäbisch-alemannischen Fasnet
Teilnahme an den wichtigsten Vereinsveranstaltungen
Bereitschaft zur Mitwirkung am Fasnets-Brauchtum
Passive Mitgliedschaft
Du möchtest den Verein unterstützen, ohne selbst aktiv bei Umzügen oder Veranstaltungen mitzuwirken?
Dann kannst du als passives Mitglied:
unsere Arbeit durch den Mitgliedsbeitrag unterstützen
an ausgewählten Veranstaltungen teilnehmen
Teil des Vereinslebens bleiben
Auch ehemalige Aktive sind herzlich willkommen als passives Mitglied weiter Teil der Zunft zu bleiben!
Auch das gehört zum Vereinsleben: Wenn du deine Mitgliedschaft beenden möchtest, geht das einfach und respektvoll.
Das solltest du wissen:
1. Die Kündigung muss schriftlich bei der Vorstandschaft eingehen.
2. Kündigungszeitraum: Nur möglich zwischen Aschermittwoch und dem 10.11.
3. Die Kündigung wird dann zum 11.11. des gleichen Jahres wirksam.
4. Es genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail oder Brief mit deinem Namen und dem Hinweis „Kündigung der Mitgliedschaft“. Du kannst auch dasKontaktformular der Homepage nutzen.
Wichtig:
Bei Kündigung ist sämtliches Vereinseigentum – insbesondere verliehenes Häs und Zubehör – gereinigt und vollständig zurückzugeben. Geschieht das nicht, werden die Kosten der Reinigung in Rechnung gestellt.